Verfahrensdauer um das Fünffache überschritten

Ein Gewerbetreibender hat im Sommer 2023 die Erweiterung der genehmigten Betriebsanlage (zusätzliche 33 m²) und Änderung der Anlage in einen KFZ-Betrieb samt technischer Einrichtung als emissionsneutrale Änderung bei der Behörde angezeigt. Obwohl im Gesetz nicht vorgesehen, wurde darüber im Frühjahr 2024 wiederum eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle mit Amtssachverständigen aus den Fachbereichen Schalltechnik, Maschinenbau, Luftreinhaltung, Brandschutz und Humanmedizin anberaumt. Mit Bescheid vom Sommer 2024 wurde dann festgestellt, dass die angezeigten Änderungen sich nicht nachteilig auf die Anrainer auswirken. Auch hier wurden dem Antragsteller wiederum Kommissionsgebühren für die Teilnahme von sechs Amtsorganen an der Verhandlung zur Entrichtung vorgeschrieben. Die für derartige Verfahren geltende Verfahrensdauer von zwei Monaten wurde um mehr als das Fünffache überschritten.