Trotz EU-Zulassung in Kärnten nicht genehmigungsfähig

In einem Gewerbebetrieb (3 Mitarbeiter) sollen auf einer Fläche von 24 Quadratmeter Desinfektions- und Reinigungsmittel aus einer Kochsalzlösung mittels Elektrolyse erzeugt werden. Das verkaufsfertige Produkt besteht zu > 99,1 % aus Wasser (H2O), < 0,8% aus Kochsalz (NaCl) und < 0,1% aus HOCl (hypochlorige Säure). Die Jahresproduktionsmenge liegt bei 10.000 Liter. Das Gesamtausmaß der gewerblich genutzten Betriebsflächen (Lager, Büro, Zufahrt, Parkplätze) beträgt 695 Quadratmeter. Dafür wurde im Frühjahr 2024 die Genehmigung der Betriebsanlage beantragt. Vom Amtssachverständigen wurde das Vorhaben zunächst als IPPC-Anlage eingestuft, da für Anlagen zur Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung in der Rubrik Chemische Industrie keine Mengenschwellen angegeben sind. Ein Industriebetrieb liegt jedoch nicht vor. Der Nachweis, dass während des Elektrolyse- und des Umfüllprozesses keine schädlichen Luftschadstoffemissionen (freies Chlor) in der Raum- und Expansionsluft entstehen, wurde durch eine Prozesssimulation mit Raumluftmessung gutachterlich nachgewiesen. Obwohl für den Elektrolysegenerator eine Zulassung nach der European Machinery Direktive (2006/42/EC) vorliegt und durch die Zulassung bestätigt wird, dass im Geräteinneren oder in der Umgebung keine explosionsfähigen Atmosphären entstehen, wird vom Antragsteller dafür eine zusätzliche Bescheinigung verlangt, die er als Betreiber des Gerätes gar nicht erbringen kann und muss. Dazu wurde der Behörde im Sommer 2024 mitgeteilt, dass – soweit die Bewilligung deshalb versagt wird – dem Hersteller dieses tausendfach innerhalb des EWR verkauften und betriebenen Gerätes mitgeteilt werden wird, dass sein Gerät in Kärnten trotz EU- Zulassung offenbar nicht genehmigungsfähig ist und die Behörde daher mit wettbewerbsrechtlichen Rechtsfolgen zu rechnen haben wird. Seither ist von der Behörde keine weitere Mitteilung ergangen. Die für das derartige Verfahren geltende gesetzliche Verfahrensdauer beträgt zwei Monate und wurde bereits im Sommer 2024 überschritten.