Ortsbild als Problem

Der Betreiber eines etablierten, aber in die Jahre gekommenen Beherbergungsbetriebes (ca. 100 Betten) will diesen modernisieren, aus- und umbauen. Dabei sollen unter anderem weitere Beherbergungseinheiten, ein zusätzlicher Wellness- und Spabereich mit Saunen, Indoorpool, Ruheräumen und einem Außenpool errichtet werden. Die max. Bau- und Gebäudehöhen, Dachformen sowie Baulinien sind durch den Bebauungsplan der Gemeinde vorgegeben und werden vorhabensgegenständlich auch eingehalten. Zum Vorhaben hat sich die Ortsbildpflegekommission in einem Gutachten dahingehend geäußert, dass die Änderung der Dachform im Gebäudemitteltrakt als problematisch, der eingeschobene Gang (Notausgang, Fluchttreppe) als kritisch und der auskragende Außenpool als störend (nicht ortsüblich) zu beurteilen sei und eine Ortsbildverträglichkeit erst durch entsprechende Änderungen in diesen Bereichen erreicht werden könne. Das Investitionsvolumen des Vorhabens beträgt rund EUR 9 Mio, der bisherigen Planungs- und Projektentwicklungsaufwand liegt derzeit im unteren fünfstelligen Bereich. Das anstehende Betriebsanlagegenehmigungsverfahren kann erst nach Abklärung des Erscheinungsbildes der Anlage eingeleitet werden.