Monatelanges Warten auf Steuernummer

Zur Ausübung des Gewerbes (Handwerk) wurde einem Antragsteller im Frühjahr 2024 die Gewerbeberechtigung erteilt und das Gewerbe darauffolgend angemeldet. Gleichzeitig hat der Gewerbetreibende die Zuteilung einer Steuernummer beantragt. Die für ihn maßgeblichen Steuer/Abgabentermine wären der 15. Mai und der 15. August, die zu erklärende Einkommens- und Umsatzsteuer zu einem späteren Zeitpunkt wäre jedoch möglich und zulässig gewesen. Da der Gewerbetreibende nahezu ausschließlich Barumsätze getätigt hätte und diese die Wertgrenzen nach der BAO übersteigen, war eine Betriebsaufnahme ohne Registrierkasse und diese ohne Steuernummer nicht möglich. Auf die Steuernummer hat der Unternehmer dann bis in den Herbst 2024 gewartet. Gerne hätte er seinen Betrieb bereits im Sommer aufgenommen.