Eine Projekterrichtungsgesllschaft hat im Herbst 2021 um die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Apartmenthotels bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragt. Pläne, Detailpläne, Beschreibungen und mehrere Gutachten waren angeschlossen. Über das Vorhaben wurde im Frühjahr 2023 eine mündliche Verhandlung durchgeführt und die Niederschrift darüber im Sommer zugestellt. In der Folge wurden dann telefonisch und scheibchenweise Ergänzungen der Projektunterlagen nachgefordert, die von der Antragstellerin unverzüglich beigebracht wurden. Anlässlich einer Besprechung im Sommer 2024 wurde von der Behörde mitgeteilt, die Übersicht über die Projektunterlagen verloren zu haben. Aus dem angewachsenen Aktenkonvolut konnten gemeinsam 4/5 der Projektunterlagen ausgesondert werden. Um das Verfahren abzuschließen wurde von der rechtsfreundlichen Vertretung die Beendigung des Ermittlungsverfahrens verlangt. Daraufhin ist im Herbst 2024 ein schriftlicher Verbesserungsauftrag mit insgesamt 13 Nachforderungen ergangen, der von der Antragstellerin ebenfalls umgehend erfüllt wurde. Da die Behörde zwischenzeitig den Amtssachverständigen gewechselt hat, ist danach ein weiterer Verbesserungsauftrag ergangen. In diesem Zusammenhang wurden von der Antragstellerin die im Sommer ausgesonderten Projektunterlagen rückgefordert. Weiters wurde gefordert, dass sämtliche vorliegenden Projektunterlagen abzuändern bzw. auszutauschen sind, da die ehemals drei Baugrundstücke nach über zwei Jahren zu einem Baugrundstück vereinigt wurden und neue Parzellennummer erhalten haben, wozu auch eine Antragsänderung (vereinigt zu) ausgereicht hätte. Wie aus dem elektronischen Amtsblatt der Standortgemeinde zum Jahresende 2024 zu entnehmen war, wurde für die Gemeinde ein neuer Bebauungsplan erlassen in dem die Anzahl der Geschoße und die Ausnutzung des Baugrundstücks gegenüber der Vorgängerbestimmung reduziert wurden. Durch das Einschreiten der rechtsfreundlichen Vertretung konnte die Anwendung des neuen Bebauungsplans auf bereits bauverhandelte Vorhaben verhindert werden, da das Vorhaben ansonsten vollständig umzuplanen gewesen wäre. Die bisherigen Projekt- und Planungskosten liegen bereits in einem mittleren fünfstelligen Bereich. Ein Gewerberechts- und ein Wasserrechtsverfahren stehen der Antragstellerin noch bevor.