Utopische Bankgarantie gerfordert

Im zweiten Verfahrensgang (das Erstverfahren wurde nach eineinhalb Jahren wegen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes abgewiesen) hat eine Projektgesellschaft im Herbst 2022 die Errichtung einer PV-Anlage (2.900 Module, 1.300 kWp, 1.600 MWh) auf einer Freifläche (1,2 ha) zur Genehmigung beantragt und die dafür erforderlichen Beilagen, Urkunden, Gutachten und Bescheide angeschlossen. Im Verfahren wurde vom Amtssachverständigen u. a. gefordert, dass die Genehmigung auf 25 Jahre zu begrenzen und als Sicherheitsleistung eine Bankgarantie in Höhe von EUR 120,00/m² (= 1,44 Millionen Euro zzgl. 1 % der Garantiesumme) zu hinterlegen sei, obwohl die Grundfläche als Grünland-PV-Anlage gewidmet ist. Erst durch das Einschreiten der rechtsfreundlichen Vertretung konnte die Bewilligungsdauer auf 40 Jahre erstreckt und die Bankgarantie auf 60.000 Euro reduziert werden. Als dann die Bewilligung im Frühjahr 2024 erteilt wurde, waren die genehmigten 2.900 PV-Module am Markt nicht mehr erhältlich. Da durch die zu diesem Zeitpunkt lieferbaren PV-Module eine elektrische Mehrleistung von rund 200 kWp zu erwarten war, mussten zu den bereits erteilten Bewilligungen (Naturschutz, K-EIWOG) weitere Anträge gestellt und Folgeverfahren geführt werden. Die für derartige Verfahren gesetzlich vorgesehene Verfahrensdauer beträgt sechs Monate und wurde um das Dreifache überschritten.