Bürokratie vom Bademantel bis zu den Hausschuhen

Anlässlich eines Bauverfahrens beantragte der Betreiber eines privaten Ambulatoriums und eines Beherbergungsbetriebes im Jahr 2014 über seinen Betriebsanlagenberater Änderungen seiner aus den Jahren 1975 und 1976 stammenden Genehmigungen bei den dafür zuständigen Behörden. Trotz der klaren Gesetzeslage und Kompetenzverteilung wurden die Behördenzuständigkeiten permanent vermischt und scheibchenweise mehr als zehn Ergänzungs- bzw. Nachforderungsaufträge von Planbeilagen, Beschreibungen, technischen Belegen und Gutachten erteilt. Unter anderem wurde nachgefragt, wie die Anmeldungen im Ambulatorium und im Beherbergungsbetrieb erfolgen, ob sich die Patienten umziehen oder im Bademantel zur ärztlichen Behandlung erscheinen, wo die Hausschuhe untergebracht und wie sie desinfiziert werden und ob im Beherbergungsbereich auch Ärzte außerhalb der Ambulatoriumszeiten anwesend sind bzw. sein werden. Ferner wurde beanstandet, dass die Beschilderungen im Gebäude unzureichend seien, normentsprechend sämtliche Kältemittelmengen in den rund 40 Split-Klimaanlagen raumseitig berechnet werden müssen, was jedoch vom Amtssachverständigen und nicht vom Antragsteller zu erledigen gewesen wäre, und dass die Außengeräte der Klimaanlagen in den Planbeilagen maßstabsgetreu einzuzeichnen seien, da deren Darstellung in den beigelegten Fotomontagen der Gebäudefronten mit Schallpegelangaben für eine Beurteilung nicht ausreichen würden. Nach rund zehn Jahren Verfahrensdauer, fünf wechselnden Sachbearbeiter/innen auf Behördenseite, mehreren behördlich bestellten nichtamtlichen Sachverständigen, drei beigezogenen externen Planungs- und sicherheitstechnischen Büros, vier Novellierungen im Krankenanstaltenrecht, drei Änderungen der Brandschutzrichtlinien und weiteren technischen Richtlinien und Verordnungen konnte den Wünschen und Forderungen der Amtssachverständigen und Behörden nachgekommen und zumindest die beantragte gewerberechtliche Bewilligung im Jahr 2022 erlangt werden. Die Betreiberin ist zuversichtlich, dass auch die beantragte sanitätsbehördliche Bewilligung noch erteilt werden wird. Derzeit zeichnet sich ab, dass die Änderungen in den sanitätsbehördlichen Bereichen – wie bereits im Jahr 2014 bekanntgegeben – keiner sanitätsbehördlichen Bewilligung, sondern lediglich einer Kenntnisnahme durch die Behörde bedürfen. Zwischenzeitlich wurden zumindest die Haus- und Krankenanstaltenordnung, der Reinigungs- und Hygieneplan sowie die verantwortlichen Personen des Ambulatoriums sanitätsbehördlich bewilligt bzw. zur Kenntnis genommen. Die Projektaufwendungen für die bisherigen Verfahren liegen bereits im sechsstelligen Bereich.