Erstgenannte Genehmigung wurde einem Unternehmer (Handwerk, produzierendes Gewerbe) im Jahr 2015 nach einer Verfahrensdauer von über einem Jahr erteilt. Da Arbeitnehmer nur auf Baustellen eingesetzt wurden, konnte die zweitgenannte Bewilligung entfallen. In den Jahren 2019 und 2020 habe ich über meinen Betriebsanlageberater die Abänderung des Bescheides aus dem Jahr 2015 und die Erteilung der Arbeitsstättenbewilligung beantragt, da in der Werkshalle Arbeitnehmer beschäftigt werden sollten. Auf diese Bewilligungen warte ich noch heute. Gerne hätte ich in meiner Betriebsstätte dauerhaft Arbeitnehmer beschäftigt und meine Umsätze gesteigert. In drei Jahren bin ich bereits pensionsberechtigt. Den Bescheid will ich aber trotzdem haben.